Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

 

HIRSCH European Watches GmbH
Pogöriacherstraße 147, A-9500 Villach

 

  1. Geltungsbereich und Rechtsverbindlichkeit
  2. Angebote und Vertragsabschluss
  3. Leistungsausführung, Lieferfristen und Termine
  4. Lieferung
  5. Übergabe und Übernahme
  6. Preise
  7. Zahlung
  8. Eigentumsvorbehalt
  9. Gewährleistung
  10. Mängel
  11. Markenrecht und gewerbliche Schutzrechte
  12. Muster und Urheberrecht
  13. Haftung und Schadenersatz
  14. Höhere Gewalt
  15. Datenschutz
  16. Rücktritt vom Vertrag
  17. Gerichtstand
  18. Rechtsanwendung
  19. Sonstiges

 

  1. Geltung und Rechtsverbindlichkeit:

1.1. Nachstehende Bedingungen beziehen sich auf alle von uns angenommenen und ausgeführten Aufträge und gelten mit Erteilung des Auftrages vom Vertragspartner anerkannt und rechtsverbindlich, auch dann, wenn entgegenstehenden Bedingungen von uns nicht ausdrücklich widersprochen werden sollte.

1.2. Soweit bei Abschluss eines Vertrages nicht ausdrücklich schriftlich, fernschriftlich, durch Telekopie oder E-Mail etwas anderes vereinbart wird, stellen die nachstehenden Bedingungen einen ergänzenden Bestandteil jedes zwischen uns als Verkäufer/Lieferant und unseren Kunden als Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages dar.

1.3. Unsere Bedingungen haben jedenfalls Vorrang vor eventuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners.

1.4. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder von diesen abweichende Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen, telekopierten oder per E-Mail, die gem. Signaturgesetz versandt wird, firmenmäßig gefertigten Bestätigung.

 

  1. Angebot und Vertragsabschluss:

2.1. Sämtliche Angebote sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung von uns eingegangen wird und werden grundsätzlich schriftlich erteilt.

2.2. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir eine schriftliche Annahmeerklärung (auch mittels Fax, E-Mail in Form einer PDF-Datei) in der Form einer Auftragsbestätigung abgegeben haben.

2.3. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten und dgl. enthaltenen Angaben über die Produkte sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2.4. Die nachträgliche Berichtigung jedweder Irrtümer bleibt vorbehalten.

2.5. Zur Ausführung der bestellten Leistungen sind wir frühestens verpflichtet, sobald alle technischen, vertraglichen und verpackungstechnischen Einzelheiten geklärt sind und der Vertragspartner seine Verpflichtungen erfüllt und die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.

 

  1. Leistungsausführung, Lieferfristen und Termine:

3.1. Der Liefertermin gilt mit der Übergabe an den Frachtführer als eingehalten und erfolgt, auch wenn der Versand ohne unser

oder des Lieferwerkes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann.

3.2. Feste Liefertermine bedürfen einer separaten Vereinbarung.

3.3. Im Falle der Überschreitung eines Liefertermins bzw. einer Lieferfrist können wir in keiner Art wegen entstandenem

Schaden oder Gewinnentgang haftbar gemacht werden.

3.4. Können Liefertermine bzw. Lieferfristen aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat (zB verspätete Klärung von

Einzelheiten, verspäteter Eingang von Unterlagen, usw.), nicht eingehalten werden, so verschiebt sich der Liefertermin

bzw. der Beginn der Lieferfrist um die Zeit, um die sich der Vertragspartner verspätet hat zuzüglich 4 Wochen. Zur Durchführung

von Teil- oder Vorlieferung sind wir jedenfalls berechtigt.

3.5. Der Vertragspartner hat für den Fall eines von uns zu verantwortenden Verzuges uns eine angemessene Nachfrist einzuräumen.

Erst nach fruchtlosem Ablauf derselben ist er berechtigt, vom nicht erfüllten Teil des Auftrages zurückzutreten, es sei denn, dass die Ware bis zum Ablauf der Nachfrist versandbereit gemeldet ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Ware bei Qualitätskontrollen durch unabhängige Institute Mängel feststellen oder durch sonstige exekutive Maßnahmen (wie zB Beschlagnahme durch den Zoll) wir gehindert sind fristgerecht zu liefern und diese Maßnahmen nicht durch uns verschuldet oder verursacht worden sind.

3.6. Nimmt der Vertragspartner die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an, so ist unsere Leistung als erfüllt anzusehen und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung unsererseits verschuldet, so können wir entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten.

 

  1. Lieferung:

4.1. Wenn nichts anderes vereinbart, gilt die von uns erbrachte Lieferung mit Übergabe an den Frachtführer verkauft und unsere Leistung als erfüllt.

4.2. Ereignisse höherer Gewalt (Pkt. 14.) berechtigen uns, die Ausführung der Aufträge für die Zeit der Behinderung hinauszuschieben, ohne dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf termingerechte Lieferung oder Schadenersatz zusteht.

4.3. Produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen werden vom Vertragspartner akzeptiert und begründen

keine mangelhafte Lieferung.

4.4. Der Vertragspartner ist berechtigt bis maximal 4 Wochen nach Rechnungsdatum von uns einen Liefernachweis zu verlangen. Später angeforderte Liefernachweise werden von uns nicht zur Verfügung gestellt und gilt die Ware dem Vertragspartner als zugegangen und ist der Rechnungsbetrag fällig.

4.5. Der Vertragspartner berechtigt uns einen Beförderungsvertrag zu den üblichen Bedingungen auf dessen Kosten und Gefahr unter Ausschluss jeglicher Haftung (Pkt. 13.) abzuschließen.

4.6. Die Wahl der Versandart und des Beförderungsmittels steht uns grundsätzlich frei. Transportkosten werden nach Aufwand und angemessen verrechnet (Pkt. 6.2.).

 

  1. Übergabe und Übernahme:

5.1. Nutzung und Gefahr und Zufall gehen grundsätzlich mit Übergabe an den Frachtführer auf den Vertragspartner über, außer es ist im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart.

5.2. Versenden wir auf Verlangen des Vertragspartners die verkaufte Ware an einen anderen Ort als dem vereinbarten Erfüllungsort, so gehen Gefahr und Zufall, wenn nichts anderes vereinbart (siehe Pkt. 4.1.), auf den Vertragspartner über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen zur Verfügung gestellt haben.

5.3. Ansprüche gegen uns wegen nicht rechtzeitiger Lieferung auf Leistung von Schadenersatz und entgangener Gewinn einschließlich handelsüblicher Abweichungen in Farbe und Muster oder bei Massensendungen (siehe Pkt. 12.2.) werden ausgeschlossen.

 

  1. Preise:

6.1. Die Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug und gelten, wenn nichts anderes vereinbart, „frei Frachtführer“ ohne Verpackung, ohne Verladung und ohne Transportkosten.

6.2. Mehrkosten einschließlich Transportkosten (Cites Kosten), die durch eine bestimmte vom Vertragspartner gewünschte Versendungsart entstehen, gehen in jedem Fall zu Lasten des Vertragspartners.

6.3. Nebenkosten, wie etwa öffentliche Abgaben, Zölle, Abschöpfungsbeträge, Ein- und Ausfuhrsteuern und Gebühren gehen, wenn nichts anderes angeführt oder vereinbart, zu Lasten des Vertragspartners.

6.4. Die in Bestellungen verwendete Bezeichnung „wie gehabt“ u.ä. bezieht sich nur auf die Ausführung unserer Leistung, nicht jedoch auf Preise und Nebenkosten.

6.5. Für Rücknahme und/oder Entsorgung von Verpackungsmaterial und Batterien sind wir berechtigt anfallende Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen. Entsorgungsbeiträge sind von Rabatt- und Skontoregelung ausgeschlossen.

 

  1. Zahlung:

7.1. Für Zahlungen an uns gilt als Erfüllungsort Villach.

7.2. Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart, nach Rechnungslegung netto, sowie unter Ausschluss jedes Rechtes des Vertragspartners auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannten Gegenansprüchen unverzüglich zu leisten.

7.3. Zahlungen sind dann rechtzeitig, wenn wir am Fälligkeitstag hierüber auf dem angegebenen Konto in der vereinbarten Währung verfügen können.

7.4. Bei Preisstellung in Hartwährung (Euro, USD) sind bei Zahlungsverzug 10 %, bei Preisstellung in allen anderen Währungen 20 % p.a. an Verzugszinsen zu bezahlen. Weiters sind alle Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten und die Kosten eines von uns beigezogenen Rechtsanwaltes zu ersetzen.

7.5. Zahlung mit Wechsel bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Wechsel und Schecks werden nur vorbehaltlich des Einganges des Gegenwertes als Zahlung akzeptiert.

7.6. Zahlungen werden, falls keine ausdrückliche Widmung erfolgt, auf die älteste offene Forderung angerechnet, bei einzelnen Forderungen selbst zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf Kapital.

7.7. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, eine Nachfrist zu setzen. Für den Fall, dass diese Nachfrist ungenützt verstreicht oder der Vertragspartner erklärt nicht zu zahlen, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen gegen den Vertragspartner sofort fällig zu stellen (Terminverlust tritt ein), auch wenn einige Forderungen noch nicht fällig sein sollten, weiters vom Vertrag zurückzutreten und/oder zusätzliche Sicherheiten zu verlangen. Vereinbarte Preisnachlässe (insbesondere Rabatte) gehen hierdurch verloren und sind wir berechtigt, den vollen Rechnungsbetrag geltend zu machen. Davon unberührt bleibt unser Recht, unabhängig von einem Verschulden des Vertragspartners Schadenersatz inklusive Ersatz aller im Zusammenhang mit den Verträgen, von denen wir in einem solchen Fall zurücktreten, bereits getätigten Aufwendungen zu verlangen.

7.8. Bei Auftreten von Umständen, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners aufkommen lassen, sind wir zudem berechtigt, alle unsere Forderungen gegen den Vertragspartner sofort fällig zu stellen und von allen schwebenden Kauf- und/oder Lieferverträgen zurückzutreten, sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7.9. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners sind wir auch zu einem Selbsthilfeverkauf nach handelsrechtlichen Bestimmungen berechtigt. Aus der Ausübung der unter diesem Punkt vorgesehenen Rechte können keine Verbindlichkeiten unsererseits gegenüber dem Vertragspartner, insbesondere Schadenersatzansprüche gegen uns, entstehen.

7.10. Soweit der Vertragspartner seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur Einhaltung bzgl. der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hinzu gehören insbesondere Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an uns ohne gesonderte Anfrage. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transport der gelieferten Ware, sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an uns zu erteilen.

7.11. Der Vertragspartner ist verpflichtet, jeglichen Aufwand, insbesondere eine Bearbeitungsgebühr – der bei uns aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden durch Einfuhrumsatzsteuer entsteht – zu ersetzen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt:

8.1. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher unserer Nebenforderungen, wie insbesondere Zinsen und Kosten, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Erzeugnisse.

8.2. Die Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware bereits mit Zustandekommen einzelner Verträge an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zu unserer Sicherung wie die Vorbehaltsware selbst. Der Vertragspartner ist trotz der Abtretung berechtigt, die abgetretenen Forderungen treuhändig für uns einzuziehen. Im Fall des Zahlungsverzuges seines Vertragspartners ist unser Vertragspartner verpflichtet, uns die Unterlagen zu übergeben, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind und sind wir berechtigt, die treuhänderische Einziehungsermächtigung unseres Vertragspartners zu widerrufen.

8.3. Solange unser Eigentumsrecht an der Vorbehaltsware besteht, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese sachgemäß zu lagern und auf seine Kosten zu unseren Gunsten vinkuliert gegen Verlust und Wertminderung, Feuer und Diebstahl, Lagerund Wasserschäden versichert zu halten.

8.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt anzeigende Buchvermerke vorzunehmen und uns Zugriffe Dritter (insbesondere Pfändungen u.ä.) auf Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen unverzüglich bekannt zu geben. Ebenso ist die Abtretung der Forderung des Vertragspartners an uns in geeigneter Form zu dokumentieren (wo dies der geeignete Modus ist, durch Buchvermerk) und dem Kunden des Vertragspartners, spätestens bei Rechnungslegung an ihn, bekannt zu geben. Der Vertragspartner hat in einem solchen Fall Dritte auf unsere Rechte hinzuweisen und uns sämtliche mit der Wahrung unserer Rechte verbundenen Kosten inklusive allfälliger Anwaltskosten zu ersetzen.

 

  1. Gewährleistung:

9.1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bis zu 24 Monate ab Lieferung.

9.2. Als Wiederverkäufer übernehmen wir nur die Gewährleistung nach Maßgabe des Haftungsumfanges des Herstellers, Lieferwerkes und/oder Produzenten. Weitergehende Garantien und/oder Vergütungen werden von uns nicht übernommen.

9.3. Gewährleistung erfolgt für ausdrücklich bedungene Eigenschaften unserer Produkte oder für solche, die dabei gewöhnlich vorausgesetzt werden, nicht aber für die Eignung für bestimmte Verfahren oder Zwecke des Vertragspartners.

9.4. Gewährleistungsansprüche erlöschen jedenfalls sofort mit Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung oder Reparatur durch den Vertragspartner.

9.5. Rücksendungen übernehmen wir nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung, für uns kostenfrei, jedoch stets nur in Originalverpackung oder entsprechend sicherer Ersatzverpackung. Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

 

  1. Mängel:

10.1. Die von uns gelieferte Ware ist vom Vertragspartner unverzüglich nach Lieferung auf Mängel zu untersuchen und ist über allfällige Mängel sofort Anzeige an uns zu richten. Geheime Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung zu erfolgen (E-Mail nur in PDF-Datei).

10.2. Bei behebbaren Mängel der gelieferten Ware sind wir nach eigener Wahl berechtigt, Verbesserung, Austausch der Ware vorzunehmen oder Preisminderung zu gewähren.

10.3. Bei unbehebbaren Mängel sind wir nach eigener Wahl berechtigt, den Austausch der Ware oder Preisminderung anzubieten. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen uns, insbesondere Rechte auf Wandlung, Schadenersatz und/oder Ersatzvornahme, sind ausgeschlossen.

10.4. Mängelrügen werden von uns nicht anerkannt, falls sich die Ware nicht am Befindungsort oder im Zustand der Ablieferung befindet.

10.5. Die gelieferten Produkte bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund der Zulassungsvorschriften, Betriebs- und Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Produzenten, etc. und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

 

  1. Markenrecht und gewerbliche Schutzrechte:

11.1. Der Name „HIRSCH“ und „HIRSCH-Uhren“ sind eingetragene Marken und genießen Markenschutz.

11.2. Im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs erteilen wir dem Kunden die Erlaubnis das eingetragene Markenzeichen HIRSCH und HIRSCH-Uhren im geschäftlichen Verkehr zu nutzen.

11.3. Jeder nachteilige Gebrauch unserer eingetragenen Warenmarke, Wortbildmarke und jede Verletzung des Markenrechtes führt zu Schadenersatzansprüchen. Sämtliche eingetragenen und nicht eingetragenen Warenzeichen von HIRSCH dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder in Werbematerialien oder anderen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Informationen an Dritte verwendet werden

  1. Muster und Urheberrecht:

12.1. Die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Muster sind Vorlagen und werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt. Dabei ist zu beachten, dass Leder beim Armband ein Naturprodukt ist.

12.2. Wir haften daher nicht für Farbabweichungen bzw. Drucke und oder Eigenschaften, sofern diese Abweichungen in handelsüblicher Form geschehen und auch wenn sie nicht auf den gleichen technischen Unterlagen erfolgen wie die Mustervorlagen. Wir haften für ordnungsgemäße Herstellung, nicht jedoch für die Richtigkeit der uns zur Verfügung gestellten Muster.

 

  1. Haftung und Schadenersatz:

13.1. Wir haften nur für Schäden an den dem Vertragspartner gehörigen Gegenständen, die unmittelbar im Zuge der Leistungsausführung erfolgt sind und die unsererseits durch grobes Verschulden oder Vorsatz verursacht wurden. Alle sonstigen Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf jeglichen weitergehenden Schadenersatz einschließlich allfälliger Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.

13.2. Die von uns gelieferten Waren bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften und sonstigen Hinweisen üblicherweise erwartet werden kann.

13.3. Für Mengen, Maße, Form und Ausführungen bleiben die handelsüblichen Spielräume (Leder ist ein Naturprodukt) stets vorbehalten.

13.4. Haftung für Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, sowie nicht erzielte Ersparnisse. Zinsverluste und/oder Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen.

13.5. Die Ersatzpflicht für nach Produkthaftungsgesetz (PHG) resultierende Sachschäden ist ausgeschlossen.

13.6. Im Falle der Verletzung der dem Vertragspartner aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen auferlegten Pflichten sowie bei unserer Inanspruchnahme im Hinblick auf Schäden, die durch solche Produkte herbeigeführt werden und die vom Vertragspartner in Verkehr gebracht wurden, ist der Vertragspartner ohne Rücksicht auf Vorliegen von Verschulden jedenfalls verpflichtet, uns vollkommen schad- und klaglos (inklusive allfälliger Anwalt- und Prozesskosten) zu halten. Hat der Vertragspartner hinsichtlich eines von uns gelieferten Produktes aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftpflichtrechtes einem Dritten Ersatz geleistet, sind Rückgriffsansprüche gegen uns jedenfalls ausgeschlossen.

13.7. Wir haften nur für von uns grob verschuldeten Schäden, an dem Vertragspartner gehörigen Gegenständen, die im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen wurden. Alle sonstigen Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weitergehenden Schadens einschließlich der Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, ausgenommen uns trifft ein grobes Verschulden oder Vorsatz.

13.8. Für Verlust oder Beschädigung des Reparaturgegenstandes haften wir grundsätzlich, aber beschränkt sich diese Haftung auf die Instandsetzung bzw. auf den Ersatz des Wertes des Reparatur- oder Liefergegenstandes. Für weitergehende Ansprüche haften wir nur bei Vorsatz.

 

  1. Höhere Gewalt:

14.1. Ereignisse höherer Gewalt, wie Streik, Roh- und Brennstoffmangel, Störung der Transporte u.ä., berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Daraus können keine Verbindlichkeiten unsererseits gegenüber dem Vertragspartner, insbesondere Schadenersatzansprüche gegen uns, entstehen.

14.2. Der höheren Gewalt steht auch Nichtlieferung oder nicht rechtzeitige Lieferung unserer Lieferanten an uns gleich, sofern die Ursache in nicht von uns zu vertretenden Gründen liegt.

 

  1. Datenschutz:

15.1. Mit unserer Datenschutzinformation unterrichten wir unsere Vertragspartner über

– Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellung sowie Abrechnung erforderlichen personenbezogenen Daten;

– sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seiner anonymisierten Nutzungsprofile für Zwecke der Werbung, Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebots;

– die Weitergabe von Daten an von uns Beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmung verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie deren Versendung der Ware;

– das Recht auf unentgeltliche Auskunft seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;

– das Recht auf Berechtigung, Löschung und Sperrung seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;

15.2. Jede über Pkt. 15.1. hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten bedarf der Einwilligung des Vertragspartners. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit diese Einwilligung vor Erklärung seiner Bestellung zu erteilen. Dem Vertragspartner steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

 

  1. Rücktritt vom Vertrag:

16.1. Vom Vertrag zurückzutreten sind wir berechtigt:

– wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiter-führung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;

– wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners gegeben sind und dieser auf unsere Aufforderung hin weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt (siehe Pkt. 7.8.);

– wenn die Verlängerung der Lieferfrist wegen der oben angeführten Umstände, insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, beträgt.

16.2. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung und Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.

16.3. Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.

16.4. Unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche sind im Falle des Rücktritts vom Vertrag bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen abzurechnen und zur Zahlung fällig. Dies gilt auch, soweit die Lieferung und Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde und/oder für von uns bereits erbrachte Vorleistungen. Es steht uns aber auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

 

  1. Gerichtsstand:

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Firmensitz der Firma HIRSCH European Watches GmbH.

 

  1. Rechtsanwendung:

Auf alle unsere Kauf- und Leistungsverträge findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

 

  1. Sonstiges:

19.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich im Falle der Teilunwirksamkeit die unwirksamen Bestimmungen durch Bestimmungen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen, zu ersetzen.

19.2. Für den Fall, dass Verträge oder die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von uns in der deutschen Sprache und einer anderen Sprache abgefasst werden, gehen die Bestimmungen in deutscher Sprache vor.

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

HIRSCH European Watches GmbH

Pogöriacherstr. 147, A-9500 Villach

 

November 2018 – HIRSCH European Watches GmbH